Hauptstadtbeschluss
Als Hauptstadtbeschluss wird der Beschluss des deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 bezeichnet. Er sah die Verlegung des Sitzes des Bundestages von Bonn nach Berlin zur "Vollendung der Einheit Deutschlands" vor.
Mit 337 zu 320 Stimmen wurde außerdem beschlossen, dass neben dem
- Bundeskanzleramt und dem
- Bundespresseamt auch
- das Auswärtige Amt ,
- das Innenministerium ,
- das Finanzministerium ,
- das Justizministerium ,
- das Wirtschaftsministerium ,
- das Arbeitsministerium ,
- das Verkehrsministerium ,
- das Familienministerium
nach Berlin verlegt werden, diese jedoch einen zweiten Dienstsitz in Bonn behalten.
Folgende Ministerien blieben in Bonn, jeweils mit einem zweiten Dienstsitz in Berlin.
- Landwirtschaftsministerium
- Verteidigungsministerium
- Gesundheitsministerium
- Umweltministerium
- Bildungsministerium
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ursprünglich sollten die Ministerien bereits 1995 nach Berlin umziehen, dieser Zeitplan konnte aber nicht eingehalten werden. Stattdessen erging ein Kabinettsbeschluss , in dem festgelegt wurde, dass der Umzug bis 2000 abgeschlossen sein soll und ein Budget von 20 Milliarden DM nicht überschritten werden darf.
In dieser Zeit fielen grundlegende Entscheidungen, u.a.:
- Der Reichstag wird ständiger Sitz des Bundestages
- Die Mehrheit der Bundesministerien zieht nach Berlin um
- Die Minister haben in Bonn bzw. Berlin einen Zweitsitz
- Das Bundespräsidialamt hat seinen Sitz in Berlin
Seit Herbst 1999 nimmt Berlin seine Funktion als Parlaments- und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland wahr.
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