Landkreis Herrschaft Schmalkalden
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Er umfasste die Städte Brotterode, Schmalkalden, Steinbach-Hallenberg sowie 33 weitere Gemeinden.
Verwaltungsgeschichte
Nach der Vereinigung des Kurfürstentums Hessen mit der preußischen Monarchie im Jahre 1866 kam der zugehörige Kreis Schmalkalden zunächst zum neu eingerichteten vorläufigen preußischen Oberpräsidium in Cassel und zum gleichnamigen Regierungsbezirk. Das Landratsamt war in Schmalkalden.
Ab dem 7. Dezember 1868 gehörte der Kreis zur neu gegründeten Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Cassel (ab 1926: Kassel).
Vom 26. April 1907 an trug der Kreis die Bezeichnung Herrschaft Schmalkalden.
Am 30. September 1929 fand im Kreis Herrschaft Schmalkalden entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Herrschaft Schmalkalden entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
Mit der Auflösung der Provinz Hessen-Nassau zum 1. Juli 1944 wurde der Kreis in den Regierungsbezirk Erfurt eingegliedert, der zur Provinz Sachsen gehörte. Ebenfalls zum 1. Juli 1944 wurde auch diese Provinz aufgegliedert und der Regierungsbezirk Erfurt der Verwaltung des Reichsstatthalters für Thüringen in Weimar unterstellt.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die amerikanischen Alliierten Streitkräfte besetzt. Der Kreis kam mit dem Regierungsbezirk Erfurt zum neu geschaffenen Land Thüringen.
Kommunalverfassung
Die Kreis Herrschaft Schmalkalden gliederte sich in die Stadtgemeinde Schmalkalden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherige Stadtgemeinde Schmalkalden führte jetzt die Bezeichnung Stadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.
Ab 1936 führten auch die Gemeinden Brotterode und Steinbach-Hallenberg die Bezeichnung Stadt.Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 7. Juni 1885 .
Besonderheiten
Noch heute gehört in der Evangelischen Kirche das Gebiet des ehemaligen Landkreises zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und nicht zur Evangelisch-Lutherischen Kirche Thüringens
Kategorie : Ehemaliger Landkreis in Thüringen
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